Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 24.02.2022 zum Aktenzeichen 6 AZR 333/21 entschieden, dass die Drohung mit einer Kündigung dann als widerrechtlich anzusehen ist, wenn ein verständiger Arbeitgeber eine solche Kündigung nicht ernsthaft in Erwägung ziehen durfte. Nicht erforderlich ist hingegen, dass die angedrohte Kündigung sich, sofern sie erklärt worden wäre, in einem Kündigungsschutzprozess als […]