Das Arbeitsgericht Nürnberg hat mit Urteil vom 28. Juli 1998 zum Aktenzeichen 6 Ca 492/98 entschieden, dass eine Arbeitnehmerin, die eigenmächtig einen Urlaub antrat um an einer Fernsehsendung teilzunehmen, gekündigt werden darf. Die Teilnahme an einer Fernsehsendung, insbesondere wenn diese mit einer Fernreise verbunden ist, übt auf viele Berufstätige eine große Anziehungskraft aus. Solch eine […]