Rat der EU genehmigt erste Auszahlungen zur Förderung des Aufschwungs

13. Juli 2021 -

Die Wirtschafts- und Finanzminister der EU haben am 13.07.2021 die ersten Durchführungsbeschlüsse des Rates zur Billigung nationaler Aufbau- und Resilienzpläne angenommen.

Aus der Pressemitteilung des Rats der EU vom 13.07.2021 ergibt sich:

Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Lettland, Luxemburg, Österreich, Portugal, die Slowakei und Spanien haben grünes Licht erhalten, sodass sie die Mittel aus der EU-Aufbau- und Resilienzfazilität nun einsetzen können, um ihre Volkswirtschaften anzukurbeln und die Folgen der COVID-19-Pandemie zu überwinden. Nach Annahme der Durchführungsbeschlüsse des Rates zur Billigung der Pläne können die Mitgliedstaaten Finanzhilfe- und Darlehensvereinbarungen unterzeichnen, die eine Vorfinanzierung von bis zu 13 % ermöglichen.

Im Juni hatte die Kommission dem Rat eine positive Bewertung der Pläne der zwölf Mitgliedstaaten sowie Vorschläge für Ratsbeschlüsse zur Billigung dieser Pläne übermittelt. Alle zwölf Mitgliedstaaten haben eine Vorfinanzierung aus den ihnen zugewiesenen Mitteln beantragt. Die heutigen Ratsbeschlüsse sind der letzte Schritt, bevor die Mitgliedstaaten Zuschuss- und Darlehensvereinbarungen mit der Kommission schließen und die ersten Mittel zur Umsetzung ihrer nationalen Pläne erhalten können.

Mit den EU-Finanzhilfen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität in Höhe von 672,5 Mrd. EUR sollen Reform- und Investitionsprojekte der Mitgliedstaaten unterstützt werden, um den Wirtschaftsaufschwung in Europa anzustoßen. Die Maßnahmen, die mit den nationalen Plänen genehmigt wurden, konzentrieren sich gemäß der Verordnung zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität auf sechs Politikbereiche („Säulen“). Hierzu zählen der ökologische und der digitale Wandel, intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum sowie der soziale und territoriale Zusammenhalt.

Die Maßnahmen der einzelnen Mitgliedstaaten für die wirtschaftliche Erholung und die Stärkung der Resilienz der EU zielen beispielsweise auf die Dekarbonisierung der Industrie, die Gebäuderenovierung, die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung und die Umschulung der Arbeitskräfte. Die Pläne berücksichtigen auch die länderspezifischen Empfehlungen, die während der Beratungen im Rahmen des Europäischen Semesters 2019 und 2020 ausgesprochen wurden.

Hintergrund und weiteres Vorgehen

Die Aufbau- und Resilienzfazilität ist Kernstück des Aufbaupakets „Next Generation EU“, das der Wirtschaft der EU nach der COVID-19-Pandemie neuen Schwung verleihen soll, wobei gleichzeitig die größten Herausforderungen unserer Zeit, wie der Klimawandel und der digitale Wandel, in Angriff genommen werden. Um Unterstützung aus der Fazilität zu erhalten, müssen die Mitgliedstaaten ihre Aufbau- und Resilienzpläne der Kommission vorlegen, die sie dann anhand der länderspezifischen Empfehlungen und der sechs Säulen der Fazilität bewertet.

Sofern mit dem betreffenden Mitgliedstaat keine längere Frist vereinbart wird, hat die Kommission nach Vorlage eines Einzelplans zwei Monate Zeit, diesen zu bewerten und einen Durchführungsbeschluss des Rates zu seiner Billigung vorzuschlagen. Anschließend prüft der Rat den Vorschlag in der Regel innerhalb von vier Wochen. Nach Annahme des vorgeschlagenen Beschlusses durch den Rat kann der Mitgliedstaat bilaterale Finanzierungsvereinbarungen mit der Kommission unterzeichnen und die vereinbarte Vorfinanzierung innerhalb von zwei Monaten erhalten.

Voraussetzung für weitere Auszahlungen aus der Fazilität ist eine positive Bewertung der Umsetzung des Aufbau- und Resilienzplans, wobei zu berücksichtigen ist, inwieweit die im Einzelplan festgelegten Etappenziele und Zielwerte erreicht wurden.