Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 02.05.2024 zum Aktenzeichen 6 Sa 325/23 entschieden, dass sich die Arbeitgeberin in der Regel nicht darauf berufen kann, der Arbeitnehmer habe nicht auf der Grundlage des vorliegenden Arbeitsvertrages eine Arbeit verrichtet, sondern als Hospitation, als Praktikum, als Fortbildung, als Betriebsbesichtigung, als vertraglich geschuldete Arbeitsleistung für ein Arbeitnehmerüberlassungsunternehmen oder […]