Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 08.06.2021 zum Aktenzeichen 17 K 6804/19, 17 K 7166/19, 17 K 1964/20 und 17 K 1667/20 entschieden, dass die für die Jahre 2019 und 2020 von der Stadt Mönchengladbach erhobenen Abfallentsorgungs- und Straßenreinigungsgebühren nicht zu beanstanden sind. Aus der Pressemitteilung des VG Düsseldorf Nr. 24/2021 vom 08.06.2021 ergibt […]