Das Verwaltungsgericht Neustadt (Weinstraße) hat mit Urteil vom 22.04.2021 zum Aktenzeichen 5 K 274/21.NW entschieden, dass dann, wenn Bürger Widerspruch gegen den Verwaltungsakt einer kommunalen Behörde eingelegt haben und sie nicht auf eine mündliche Erörterung ihres Widerspruchs vor dem Rechtsausschuss verzichten, ist dieser nicht berechtigt, im Hinblick auf die bestehende Corona-Pandemie über den Widerspruch ohne […]