Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 28.6.2023 zum Aktenzeichen 16 U 74/22 zu der Klage einer Frau, die sich darin u.a. gegen die in der beklagten überregionalen Tageszeitung veröffentlichte Aussage, wonach sie „mit Anhängern der Querdenker-Bewegung“ zusammenarbeitet, entschieden, dass ihr insoweit kein Unterlassungsanspruch zusteht. Es handele sich um eine Meinungsäußerung. Dem Bericht […]