Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Urteilen vom 19.05.2022 zu den Aktenzeichen 11 U 115/21 und 11 W 32/21 entschieden, dass die inländische Öffentlichkeit ein erhebliches Interesse hat, zu erfahren, dass ein deutschsprachiges Tochterunternehmen eines russischen Medienkonzerns möglicherweise an verdeckten Ermittlungen in Bezug auf russische Regimekritiker involviert war. Berechtigte Belange des Unternehmens müssen hinter […]