Das Bundesverwaltungsgericht hat am 13.10.2020 zum Aktenzeichen 2 C 41.18 entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz einem Journalisten Auskunft aus einem abgeschlossenen Disziplinarverfahren erteilen muss. Aus der Pressemitteilung des BVerwG Nr. 58/2020 vom 13.10.2020 ergibt sich: Der Kläger, ein Journalist, beansprucht von der beklagten Bundesrepublik Deutschland Auskunft zu einem abgeschlossenen Disziplinarverfahren, das gegen einen ehemaligen […]