Das Verwaltungsgericht Berlin hat mit Urteil vom 13.11.2020 zum Aktenzeichen 27 K 34.17 entschieden, dass das Bundeskanzleramt verpflichtet ist, einem Pressevertreter Auskunft über sogenannte Hintergrundgespräche zu geben. Aus der Pressemitteilung des VG Berlin Nr. 56/2020 vom 16.11.2020 ergibt sich: Der Kläger, Journalist einer Tageszeitung, begehrte vom Bundeskanzleramt Auskunft darüber, welche Hintergrundgespräche unter Beteiligung des Bundeskanzleramts […]