Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 28. Mai 2020 zum Aktenzeichen 1 BvR 2437/18 entschieden, dass die zivilgerichtliche Untersagung einer Tageszeitung, die Wortberichterstattung über die lange zurückliegende Beziehung einer in der Öffentlichkeit bekannten Frauenrechtsaktivistin, Journalistin und Autorin (nachfolgend: Betroffene) zu Frau S., die diese Beziehung zuvor in einem Buch veröffentlicht hatte, verfassungsrechtlich nicht überprüft werden, […]