Das Bundesverwaltungsgericht hat am 26.06.2020 zum Aktenzeichen 5 C 4.19 entschieden, dass empfängnisverhütende Mittel (Kontrazeptiva), deren arzneimittelrechtliche Zulassung auf die Empfängnisverhütung beschränkt ist, nach der Sächsischen Beihilfeverordnung beihilfefähig sein können, wenn sie aus Anlass einer Krankheit verordnet werden. Aus der Pressemitteilung des BVerwG Nr. 39/2020 vom 26.06.2020 ergibt sich: Die 1964 geborene Klägerin leidet an […]