Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken hat mit Beschlüssen vom 29.08.2022 und vom 08.09.2022 zum Aktenzeichen 1 U 258/21 entschieden, dass derjenige, der einen Holzpolter besteigt und dabei verletzt wird, weil Holzstämme infolge des Besteigens verrutschen bzw. ins Rollen kommen, auf eigene Gefahr handelt; der den Wald Bewirtschaftende haftet hierfür grundsätzlich nicht. Aus der Pressemitteilung des Pf. […]