Das Landgericht Frankenthal hat am 27.10.2021 zum Aktenzeichen 4 O 50/21 entschieden, dass ein Fahrzeugschaden, der beim Betrieb einer Waschanlage entstanden ist, der Anlagenbetreiber zwar normalerweise ersetzen muss. Weist er aber nach, dass die Beschädigung für ihn trotz größtmöglicher, „pflichtgemäßer“ Sorgfalt nicht zu vermeiden war, so haftet er ausnahmsweise nicht. Dann bleibt der Fahrzeughalter auf […]