Das Oberlandesgericht Köln hat am 08.04.2020 zum Aktenzeichen 7 U 298/19 entschieden, dass ein Fußgänger, der über eine Unebenheit auf dem Gehweg stolpert, weil er eine Getränkekiste trug und sie daher übersehen hat, keinen Anspruch auf Schmerzensgeld hat. Aus der Pressemitteilung des OLG Köln Nr. 27/2020 vom 20.05.2020 ergibt sich: Der Kläger nahm die Stadt […]