Das Sozialgericht Stuttgart hat am 01.06.2021 zum Aktenzeichen S 6 AL 734/21 entschieden, dass eine Klage, die sich gegen einen Widerspruchsbescheid richtet, der einen Widerspruch gegen einen Widerspruchsbescheid als unzulässig verwirft, unbegründet ist. Aus der Pressemitteilung des SG Stuttgart vom 02.08.2021 ergibt sich: Der Anspruch des Klägers auf Arbeitslosengeld war von der Beklagten aufgehoben und […]