Das Sozialgericht Berlin hat mit Urteil vom 16. Februar 2023 zum Aktenzeichen S 98 U 50/21 entschieden, dass dann, wenn es während einer Betriebsfahrt zu einer gewaltsamen Auseinandersetzung mit einem anderen Verkehrsteilnehmer kommt, weil dieser sich beleidigend verhält, stellen die daraus resultierenden Verletzungen keinen Arbeitsunfall dar. Aus der Pressemitteilung des SG Berlin vom 20.03.2023 ergibt […]