Der Europäische Gerichtshof hat am 06.10.2020 zum Aktenzeichen C-181/19 entschieden, dass ein früherer Wanderarbeitnehmer und seine Kinder, denen ein Aufenthaltsrecht aufgrund des Schulbesuchs der Kinder zusteht, nicht mit der Begründung, dass dieser Arbeitnehmer arbeitslos geworden ist, automatisch von nach dem nationalen Recht vorgesehenen Leistungen der sozialen Grundsicherung ausgeschlossen werden können. Aus der Pressemitteilung des EuGH […]