Kündigt ein Arbeitnehmer sein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis, um einen Vorbereitungskurs, eine Fortbildung oder eine Weiterbildung zu absolvieren, dann darf die Agentur für Arbeit (Arbeitsamt) keine Sperrzeit nach § 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB III verhängen. Denn einem Arbeitnehmer, der so agiert, steht ein wichtiger Grund zur Seite, da er sein Beschäftigungsverhältnis gekündigt hat, […]