Das Verwaltungsgericht Trier hat mit Urteil vom 20.11.2019 zum Aktenzeichen 8 K 2665/19 die gegenüber einem in der Eifel ansässigen Schäfer ergangene Anordnung, seine Schafe jährlich mindestens einmal zu scheren oder scheren zu lassen, für rechtmäßig befunden. Des Weiteren ist er verpflichtet, die anlässlich einer tierschutzrechtlichen Nachkontrolle entstandenen Gebühren zu tragen. Aus der Pressemitteilung des […]