Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 07.10.2021 zum Aktenzeichen 21 Sa 551/21 entschieden, dass wenn ein oder eine Arbeitgeber*in außerordentlich, hilfsweise ordentlich kündigt, ist der Kündigungsschutzantrag, auch wenn er lediglich die außerordentliche Kündigung ausdrücklich benennt, dahingehend auszulegen, als dass auch die hilfsweise ordentliche Kündigung umfasst wird, sofern das Kündigungsschreiben der Klage beigefügt ist, neben […]