Der Europäische Gerichtshof hat am 10.02.2022 zum Aktenzeichen C-522/20 entschieden, dass die Dauer des Aufenthalts, die erforderlich ist, um die Zuständigkeit der Gerichte eines Mitgliedstaats für die Entscheidung über einen Antrag auf Ehescheidung zu begründen, darf sich nach der Staatsangehörigkeit des Antragstellers richten. Da der Besitz der Staatsangehörigkeit des betreffenden Mitgliedstaats dazu beiträgt, dass eine […]