Der Europäische Gerichtshof hat am 21.12.2021 zum Aktenzeichen C-124/20 entschieden, dass das unionsrechtliche Verbot, den Sekundärsanktionen nachzukommen, die die Vereinigten Staaten gegen Iran verhängt haben, in einem Zivilprozess geltend gemacht werden kann. Aus der Pressemitteilung des EuGH Nr. 227/2021 vom 21.12.2021 ergibt sich: Dieses Verbot gilt zwar auch ohne eine gesonderte Aufforderung oder Weisung einer […]