Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat am 06.10.2021 zum Aktenzeichen 11 Ta 1120/21 entschieden, dass das Kündigungsschutzverfahren betreffend eine Mitarbeiterin in der Behindertenhilfe, die im Verdacht steht, vier Tötungsdelikte begangen zu haben, fortzuführen ist. Aus der Pressemitteilung des LArbG Berlin-Brandenburg Nr. 42/2021 vom 21.10.2021 ergibt sich: Arbeitgeberin ist eine Einrichtung, die Teilhabeleistungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene […]