Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 20.05.2021 zum Aktenzeichen 10 Sa 1667/20 entschieden, dass der Kündigungsberechtigte für die Einhaltung der Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB darlegungs- und beweispflichtig ist. Er muss zur Einhaltung der 2-Wochen-Frist darlegen, dass er diese eingehalten hat. Er muss in diesem Zusammenhang die Umstände schildern, aus denen sich […]