Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 22. April 2021 zum Aktenzeichen 2 BvR 320/20 entschieden, dass die Anordnung der Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung in einem sogenannten „Altfall“ nach Art. 316e Abs. 1 Satz 1 und 2, Art. 316f Abs. 2 Satz 1 EGStGB, § 67d Abs. 3 Satz 1 StGB verfassungswidrig ist. Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG gewährleistet jedermann „die Freiheit der Person“ […]