Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster hat mit Beschluss vom 23.02.2021 zum Aktenzeichen VerfGH 163/20.VB1 entschieden, dass eine Verfassungsbeschwerde unzulässig ist, die nicht mitteilt, wann eine formlos bekannt gegebene den Rechtsweg abschließende Entscheidung dem Beschwerdeführer bekannt gegeben wurde. Gemäß § 18 Abs.1 Satz 2 i.V.m. § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. […]