Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 12. Januar 2021 zum Aktenzeichen 2 BvR 2006/15 entschieden, dass die Verfassungsrichterin Wallrabenstein befangen ist. Die Ablehnung eines Richters oder einer Richterin des Bundesverfassungsgerichts nach § 19 BVerfGG setzt voraus, dass ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Zweifel an der Unparteilichkeit des Richters beziehungsweise Misstrauen hieran zu rechtfertigen. Dabei kommt […]