DAV: Freiheiten für Geimpfte sind verfassungsrechtlich geboten

19. April 2021 -

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) plädiert dafür, die Grundrechtseinschränkungen von Menschen, die vollständig gegen das Coronavirus geimpft sind, schrittweise wieder zurückzudrehen und ihnen ihre Freiheitsrechte zurückzugeben.

Aus der Pressemitteilung des DAV vom 19.04.2021 ergibt sich:

Statement von Rechtsanwältin Dr. Sylvia Ruge, Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Anwaltvereins (DAV): „Der DAV plädiert dafür, die Grundrechtseinschränkungen von Menschen, die vollständig gegen das Coronavirus geimpft sind, schrittweise wieder zurückzudrehen und ihnen ihre Freiheitsrechte zurückzugeben. Sind geimpfte Menschen nicht mehr ansteckend, müssen sie rechtlich mit negativ getesteten Personen gleichgestellt werden. Der Berliner Senat hat bereits eine entsprechende Regelung beschlossen. Im Entwurf zur Novelle des Infektionsschutzgesetzes ist eine Verordnungsermächtigung vorgesehen, die der Bundesregierung den Erlass einer ähnlichen Regelung auf Bundesebene erlaubt. Das ist der richtige Weg.

Versammlungsfreiheit, Bewegungsfreiheit und Reisefreiheit sind keine ‚Privilegien‘ oder ‚Sonderrechte‘. Es sind Grundrechte, die der Gesetzgeber nur unter strengen Voraussetzungen einschränken darf. Eine solche Voraussetzung ist die Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus. Dieser ‚Gesundheitsschutz‘ bietet aber keine verfassungsrechtliche Grundlage mehr, wenn die Gefahr der Ansteckung nur noch sehr gering ist. Nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen sind vollständig geimpfte Menschen so gut wie nicht mehr ansteckend. Vor allem dann nicht, wenn sie sich an die allgemeinen Hygienemaßnahmen halten.“