Probearbeiten im Rahmen von Bewerbungsverfahren sind ein verbreiteter Bestandteil vieler Branchen. Sie dienen dazu, die Fähigkeiten und Qualitäten der Bewerber zu überprüfen und geben dem Unternehmen die Möglichkeit, die Eignung des Kandidaten genauer zu bewerten. Doch stellt sich die Frage, ob diese Probeaufgaben gerechtfertigt sind oder ob sie sogar vergütet werden sollten.
Ein aktuelles Beispiel verdeutlicht diese Problematik: Eine Bewerberin hat sich 2024 bei einer SEO-Agentur beworben und musste eine Probeaufgabe bearbeiten. Obwohl sie die Aufgabe erfüllt hat, hat sie dennoch die Stelle nicht erhalten. Daraufhin entschied sich die Bewerberin dazu, dem Unternehmen eine Rechnung über 184 Euro für ihre erbrachte Leistung zu schicken.
Der CEO des Unternehmens reagierte empört auf die Forderung der Bewerberin und weigerte sich, die Rechnung zu bezahlen. Er bezeichnete die Arbeit der Bewerberin als „Schrott“ und betonte, dass er grundsätzlich nicht bereit sei, für Probeaufgaben zu bezahlen. Er sieht es als faul an, zu erwarten, dass man eine Vergütung erhält, ohne dafür einen Mindestaufwand zu betreiben.
Die Diskussion über die Vergütung von Probeaufgaben ist jedoch komplex. Einerseits sind Probeaufgaben eine gängige Methode, um die Fähigkeiten der Bewerber zu testen und ihnen die Möglichkeit zu geben, sich zu beweisen. Andererseits kann dies auch als Ausnutzung angesehen werden, wenn Bewerber Zeit und Energie investieren, ohne dafür eine angemessene Vergütung zu erhalten.
In diesem konkreten Fall zeigt sich, dass die Frage der Vergütung von Probeaufgaben durchaus kontrovers diskutiert wird. Die Bewerberin hat sich entschieden, für ihre geleistete Arbeit eine Rechnung zu stellen, während der CEO des Unternehmens diese ablehnt. Es bleibt abzuwarten, wie dieses rechtliche und ethische Dilemma gelöst wird und welche Auswirkungen dies auf zukünftige Bewerbungsverfahren haben wird.
Einmal wurde eine Bewerberin gebeten, für ein Unternehmen eine Social-Media-Strategie ausführlich zu entwerfen. Mit großer Begeisterung investierte sie mehrere Tage in die Erstellung dieses Konzepts, nur um dann enttäuscht zu erfahren, dass die Stelle für die sie arbeitete, doch nicht genehmigt wurde. Das ließ sie zweifeln, ob es wirklich richtig war, so viel Zeit und Mühe in eine Probeaufgabe zu stecken. Besonders frustrierend war es für sie, als sie einige Zeit später auf dem Social-Media-Kanal des Unternehmens ihre eigenen Ideen wiedergefunden hat.
Die Bewerberin ist der Meinung, dass unabhängige Marketingexperten und Agenturen angemessen für ihre Strategiearbeit bezahlt werden sollten. Es geht über die Grenzen des Fairness hinaus, solche aufwändigen Aufgaben in Form von kostenlosen Probeaufgaben zu verlangen. Sie ist überzeugt, dass viele Unternehmen lediglich darauf abzielen, Expertenwissen ohne Kosten abzuziehen, anstatt tatsächlich neue Mitarbeiter einzustellen. Die Hoffnungen von Bewerbern auf einen potenziellen Job werden dabei ausgenutzt, um Geld zu sparen.
Falls Unternehmen sich durch Probeaufgaben kostenlose Strategien sichern, dann kann sie den Unmut verstehen. Ein Chef sagt jedoch, dass seine Probeaufgaben lediglich ein kurzes Textbriefing beinhalten, das ohne großen Aufwand von zu Hause aus erledigt werden kann. Er findet es legitim, dass die Person, die sich bewirbt, einfach die Zeit vergütet haben möchte, die sie in ihre Bewerbung gesteckt hat. Es handelt sich lediglich um eine Stunde Arbeit, vor allem für jemanden mit sieben Jahren Berufserfahrung.
Es ist unbestritten, dass Arbeitsleistung grundsätzlich vergütet werden sollte. Selbst wenn im Voraus keine konkrete Vergütung vereinbart wurde, besteht die Verpflichtung des Arbeitgebers, die erbrachte Leistung zu entlohnen. Diese Regelung gilt auch im Falle des sogenannten „Probearbeitens“.
Entscheidend ist hierbei nicht, ob im Vorfeld eine Vergütungsvereinbarung getroffen wurde, sondern ob tatsächlich eine Arbeitsleistung erbracht wurde. Wenn ein Bewerber auf Anweisung des Arbeitgebers im Rahmen des Probearbeitens ein vollständiges Arbeitsergebnis liefert, spricht dies deutlich dafür, dass es sich um eine bezahlungspflichtige Arbeitsleistung handelt, die der Arbeitgeber entsprechend vergüten muss.
Um dies zu verdeutlichen, kann man sich beispielsweise den Vergleich eines Haarschnitts beim Friseur oder die Erstellung einer Präsentation oder eines Designs in einer Kreativagentur vorstellen. Besonders deutlich wird die Vergütungspflicht, wenn der Arbeitgeber das Ergebnis der Probearbeit nutzt, beispielsweise indem er den Haarschnitt in Rechnung stellt oder die erstellte Präsentation veröffentlicht. In solchen Fällen besteht eine klare Verpflichtung zur Bezahlung der erbrachten Arbeitsleistung.
Das „noch größeres Risiko“ beim Probearbeiten für Arbeitgeber besteht darin, dass durch die Erbringung von Arbeitsleistung ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit dem Bewerber begründet werden könnte. Dies würde bedeuten, dass nur eine ordentliche Kündigung das Arbeitsverhältnis beenden könnte und der Arbeitgeber bis zum Ablauf der Kündigungsfrist Gehalt zahlen müsste.
Um dieses Risiko zu minimieren, wird Arbeitgebern empfohlen, darauf zu achten, dass Probearbeiten nur in einem zeitlich begrenzten Rahmen stattfindet, beispielsweise für einen halben Tag. Während dieser Zeit sollte der Bewerber keine konkreten Arbeitsanweisungen erhalten, sondern lediglich die Möglichkeit erhalten, den potenziellen neuen Arbeitgeber kennenzulernen. Es ist wichtig, dass keine konkreten Arbeitsergebnisse erbracht werden oder nur Teilleistungen wie das Begrüßen von Kunden oder das Erstellen einer Vorskizze angefertigt werden.
Die Seriosität von Probeaufgaben ist immer abhängig von deren Umfang, dem Kontext und dem Zeitpunkt im Bewerbungsprozess. Viele Bewerber nehmen in Zukunft von Probeaufgaben Abstand, die entweder teure Expertenleistungen erfordern oder ohne vorheriges Gespräch gefordert werden. Es ist ratsam, immer auf das Bauchgefühl zu hören, da unseriöse Unternehmen und Praktiken in der Regel schnell erkennbar sind.