Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 18.01.2024 zum Aktenzeichen C-218/22 entschieden, dass ein Arbeitnehmer, der nicht seinen gesamten Jahresurlaub nehmen konnte, bevor er auf eigenen Wunsch aus dem Dienst ausgeschieden ist, Anspruch auf eine finanzielle Vergütung hat. Aus der Pressemitteilung des EuGH vom 18.01.2024 ergibt sich: Die Mitgliedstaaten können sich zur Beschränkung dieses Anspruchs […]