Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 11. Januar 2023 zum Aktenzeichen XII ZR 101/21 entschieden, dass dann, wenn eine Hochzeitsfeier aufgrund der zu diesem Zeitpunkt zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie geltenden Maßnahmen nicht wie geplant durchgeführt werden kann, dem Vermieter der hierfür gemieteten Räumlichkeiten die von ihm geschuldete Leistung nicht unmöglich wird. Der Umstand, dass die […]