Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 11.01.2022 zum Aktenzeichen 4 Sa 315/21 entschieden, dass den Absender einer Email gem. § 130 BGB die volle Darlegungs- und Beweislast dafür trifft, dass die EMail dem Empfänger zugegangen ist. Ihm kommt keine Beweiserleichterung zu Gute, wenn er nach dem Versenden keine Meldung über die Unzustellbarkeit der EMail […]