Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteilen vom 1. April 2026 zu den Aktenzeichen 6 AZR 157/22 und 6 AZR 152/22 entschieden, dass Kündigungen, die ohne Erstattung einer erforderlichen Massenentlassungsanzeige ausgesprochen werden, unwirksam sind. Gleiches gilt, wenn eine Massenentlassungsanzeige vor Abschluss des Konsultationsverfahrens mit dem Betriebsrat erstattet wird. Aus der Pressemitteilung des BAG Nr. 17/26 vom 01.04.2026 […]