Streit unter Arbeitnehmern ist kein rein „privates“ Problem, sobald der Konflikt den Betrieb, die Zusammenarbeit, die Gesundheit, die Würde oder die Persönlichkeitsrechte der Beteiligten betrifft. Arbeitgeber dürfen sich dann nicht darauf zurückziehen, dass erwachsene Menschen ihre Auseinandersetzungen schon selbst lösen müssten. Sie haben eine arbeitsrechtliche Fürsorge- und Schutzpflicht gegenüber ihren Beschäftigten. Diese folgt insbesondere aus […]