Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteilen vom 11.04.2024 zu den Aktenzeichen 2 C 6.23, 2 C 7.23, 2 C 8.23 und 2 C 9.23 entschieden, dass die Gewährung von Mehrleistungen nach dem Siebten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB VII) zu einer Witwen- und Halbwaisenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung nicht den beamtenrechtlichen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung schmälert. Aus der […]