Das Bundesverwaltungsgericht hat am 24.11.2020 zu den Aktenzeichen 10 C 12.19, 10 C 13.19, 10 C 14.19 und 10 C 15.19 entschieden, dass ein Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz nicht schon deswegen rechtsmissbräuchlich ist, weil der Bevollmächtigte rechtsmissbräuchlich vorgeht. Aus der Pressemitteilung des BVerwG Nr. 67/2020 vom 24.11.2020 ergibt sich: Die Prozessbevollmächtigten der Kläger stellten im […]