Der Bundesgerichtshof hat am 10.12.2020 zum Aktenzeichen I ZR 153/17 entschieden, dass Betreiber einer Videoplattform keine E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder IP-Adressen ihrer Nutzer herausgeben müssen, die urheberrechtlich geschützte Inhalte widerrechtlich auf die Plattform hochgeladen haben. Aus Pressemitteilung des BGH Nr. 159/2020 vom 10.12.2020 ergibt sich: Die Klägerin ist eine Filmverwerterin. Die Beklagte zu 1, deren Muttergesellschaft […]