Einleitung In einem praxisrelevanten Beschluss hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein klargestellt, dass für die Berichtigung einer bereits erteilten Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III nicht die Arbeitsgerichtsbarkeit, sondern die Sozialgerichtsbarkeit zuständig ist. Dieser Entscheidung kommt hohe Bedeutung zu, da sich Arbeitnehmer regelmäßig mit vermeintlich fehlerhaften Angaben in solchen Bescheinigungen konfrontiert sehen und ihre Korrektur verlangen. […]