Das Sozialgericht Stuttgart hat am 24.09.2019 zum Aktenzeichen S 16 SO 603/19 entschieden, dass die Form der Rückabwicklung eines Darlehens seitens des Leistungsträgers sich nach der Form der Darlehensgewährung (hier: durch Verwaltungsakt) richtet. Aus der Pressemitteilung des SG Stuttgart vom 03.08.2020 ergibt sich: Mit seiner Klage wandte sich der Kläger, Alleinerbe seiner verstorbenen Eltern, gegen […]