Das Bundesverwaltungsgericht hat am 27.02.2020 zum Aktenzeichen 5 C 5.19 entscheiden, dass Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG), die ein Auszubildender für sich selbst erhält, bis zur Höhe des allgemeinen Einkommensfreibetrages nicht auf Leistungen anzurechnen sind, die er nach dem BAföG erhält. Aus der Pressemitteilung des BverwG Nr. 12/2020 vom 27.02.2020 ergibt sich: Der Kläger besuchte […]