Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 01. Dezember 2020 zum Aktenzeichen 2 BvR 1853/20 entschieden, dass die Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft verfassungswidrig ist, wenn die Untersuchungshaft aufgrund der Verfahrensgestaltung zu lang andauert, ohne, dass ein Strafurteil ergeht. Im Wesentlichen macht die Beschwerdeführerin eine Verletzung des Beschleunigungsgebots in Haftsachen geltend. Der Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main […]