Das Oberlandesgericht Celle hat mit Beschluss vom 29.06.2020 zum Aktenzeichen 3 Ws 154/20 entschieden, dass eine Beschwerde des Angeklagten gegen die Bestellung eines Nebenklägerbeistands mangels Beschwer unzulässig ist. Dies gilt auch dann, wenn der Angeklagte geltend macht, die Beistandsbestellung verstoße gegen § 146 StPO analog und §§ 43a Abs. 4 BRAO, 3 Abs. 1 Satz […]