Das Bundesverwaltungsgericht hat am 20.08.2020 zum Aktenzeichen 1 C 28.19 entschieden, dass die Zustellungsfiktion des § 10 Abs. 2 Satz 2 AsylG, nach der ein Asylbewerber Zustellversuche des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge unter der letzten bekannten Anschrift auch dann gegen sich gelten lassen muss, wenn diese dem Bundesamt nicht vom Ausländer selbst, sondern durch […]