Die Staatsanwaltschaft Mainz hat am 26.11.2021 zum Aktenzeichen 3100 Js 16716/21 in einem von Rechtsanwalt Dr. jur. Jens Usebach LL.M. der Kölner Kanzlei JURA.CC vertretenen Verfahren entschieden, dass der ehemalige Abgeordnete der AfD im rheinland-pfälzischen Landtag keine Beleidigung oder Volksverhetzung begangen hat. Rechtsanwalt Dr. jur. Jens Usebach LL.M. hat einen Anzeigenerstatter vertreten, der selbst homosexuell […]