Das Landesarbeitsgericht Hamm hat mit Beschluss vom 18.01.2021 zum Aktenzeichen 8 Ta 584/20 entschieden, dass es Ausnahmen gibt, auch wenn Unterlassungsansprüche, die aus Gründen des Ehrschutzes gerichtlich geltend gemacht werden, grundsätzlich nicht vermögensrechtlicher Natur sind, weil sie dem Schutz des Persönlichkeitsrechts, der sozialen Geltung und Selbstbestimmung dienen sollen Die Unterlassungsklage einer Führungskraft gegen streitgenossenschaftlich in […]