Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 27. Juni 2022 zum Aktenzeichen 1 BvQ 45/22 entschieden, dass eine Versammlung in der Nähe des G7-Gipfels nicht im Eilverfahren erlangt werden kann. Hieran gemessen ist die durch Erkenntnisse des Bundeskriminalamts gestützte Gefahrenprognose des Landratsamts, die der Verwaltungsgerichtshof seiner Entscheidung zu Grunde gelegt hat, ausreichend. Zutreffend ist zunächst der […]