Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 01. Juli 2021 zum Aktenzeichen 2 BvR 627/21 entschieden, dass es verfassungswidrig ist, einen Eilantrag einer betroffenen Asylsuchenden zu versagen. Das Verwaltungsgericht geht davon aus, dass der von der Beschwerdeführerin gestellte Antrag nach § 123 Abs. 1 VwGO mit dem Ziel, die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt, im Wege der […]