Das Bundeskartellamt hat den Erwerb einer Minderheitsbeteiligung an dem Anbieter für Kanzleimanagementsoftware für Rechtsanwaltskanzleien, der RA MICRO Software GmbH, Berlin, durch den Verlag für juristische Fachinformationen, C.H. Beck, München, freigegeben. Aus der Pressemitteilung des BKartA vom 12.01.2021 ergibt sich: Der fusionskontrollrechtlichen Freigabe durch das Bundeskartellamt ging eine längere Vorprüfung voraus. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: […]