Kündigungswelle bei Maredo – alle 450 Arbeitnehmer aus den Restaurants betroffen

18. Januar 2021 -

Maredo Restaurants Holding GmbH ist eine 1973 gegründete Restaurantkette mit Sitz in Düsseldorf, die auf Steaks spezialisiert ist.

Seit März 2020 ist das Unternehmen insolvent.

Insolvenz

Maredo ist nach Zahl der betriebenen Restaurants die zweitgrößte Kette im Steakhaus-Segment in Deutschland.

Insgesamt hat das Unternehmen 35 Standorte in Deutschland.

Da Maredo nun keine finanziellen Mittel mehr hat werden alle Arbeitnehmer aus den Restaurants gekündigt.

Nur die Verwaltungsmitarbeiter werden (vorerst) weiterbeschäftigt und sollen insolvenzspezifische Arbeiten verrichten.

Bereits im Jahr 2020 wurden 15 von 35 Restaurants geschlossen und in diesem Zuge 950 Arbeitnehmer entlassen.

Nun werden auch die letzten 20 Restaurants geschlossen und alle 450 Arbeitnehmer aus den Restaurants erhalten die Kündigung.

Teaser Kuendigungsarten

Die gekündigten Arbeitnehmer wurden freigestellt.

Viele Arbeitnehmer stellen sich die Frage, ob ihnen eine Abfindung zu steht und wie sie die beste Abfindung erzielen.

Es gibt keine Vorschriften und schon gar keine gesetzlichen Regelungen darüber, wie hoch eine Abfindung sein sollte.

Die Höhe der Abfindung, die der Arbeitgeber an Sie zahlt, ist ausschließlich Verhandlungssache.

Abfindung Cp 900x598 1

Es gibt aber eine sogenannte Regelabfindung die sich wie folgt berechnet:

Rechenformel: Bruttoarbeitslohn x Beschäftigungsjahre x 0,5

Hinweis: ab 6 Monate Beschäftigungsdauer auf ein Jahr aufrunden

Soweit Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. auf Wunsch die Kostenschutzanfrage bei der Rechtsschutzversicherung für Sie.

Die kanzlei JURA.CC arbeitet mit allen deutschen Rechtsschutzversicherungen zusammen.

Rechtsanwalt & Fachanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. mit den Tätigkeitsschwerpunkten Kündigungsschutz & Arbeitsrecht von der Schwerpunktkanzlei JURA.CC bearbeitet im Schwerpunkt das Kündigungsschutzrecht im Arbeitsrecht und vertritt Mandanten außergerichtlich bei Aufhebungsverträgen / Abwicklungsverträgen bei der Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber und gerichtlich bei Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht, dem Landesarbeitsgericht und dem Bundesarbeitsgericht mit dem Ziel für den Arbeitnehmer eine angemessene und möglichst hohe Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes, ein sehr gutes Arbeitszeugnis für zukünftige Bewerbungen oder auch die Rücknahme der Kündigung und die Weiterbeschäftigung zu erzielen.