Das Sozialgericht Stuttgart hat mit Gerichtsbescheid vom 22.04.2020 zum Aktenzeichen S 23 KR 5199/19 entschieden, dass ausnahmsweise die Verordnung nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel zulässig ist, wenn diese bei der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen als Therapiestandard gelten. Aus der Pressemitteilung des SG Stuttgart vom 03.08.2020 ergibt sich: Dazu sei notwendig, dass der therapeutische Nutzen zur Behandlung der schwerwiegenden […]