Das Sozialgericht Stuttgart hat mit Gerichtsbescheid vom 02.07.2020 zum Aktenzeichen S 1 U 1897/19 entschieden, dass der Kläger keinen versicherten Arbeitsunfall erlitten hat, als er am Morgen nach einer betrieblichen Weihnachtsfeier, die in einer Weinstube stattfand, in den nur 200 Meter entfernten Betriebsräumen auf dem Weg zur Toilette auf einer Kellertreppe stürzte und sich dabei […]