Das Landessozialgericht NRW in Essen hat am 27.02.2020 zum Aktenzeichen L 5 KR 1/20 B ER entschieden, dass eine Versorgung mit dem derzeit teuersten Medikament der Welt Zolgensma, das in der EU noch nicht zugelassen ist, zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung ausscheidet, soweit andere Behandlungsmöglichkeiten noch nicht ausgeschöpft sind. Aus der Pressemitteilung des LSG NRW […]