Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat mit Beschluss vom 16. Mai 2019 -zum Aktenzeichen L 11 AS 122/19 B ER entschieden, dass derjenige, der Grundsicherungsleistungen haben will, ein teures Auto grundsätzlich vorher verwerten muss. Wie dabei das Zusammenspiel der Freibeträge abläuft, hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) in einem aktuellen Beschluss beleuchtet. Aus der Pressemitteilung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen […]