Das Landessozialgericht Erfurt hat mit Urteil vom 05.09.2019 zum Aktenzeichen L 1 U 165/18 entschieden, dass bei jemandem, der für eine Nachbarin Sägearbeiten ausführt und sich dabei verletzt, kein Arbeitsunfall vorliegt. Aus der Pressemitteilung des Landessozialgerichts Erfurt Nr. 7/2019 vom 25.11.2019 ergibt sich: Der Kläger führte für seine Nachbarin Sägearbeiten (Brennholz zuschneiden) aus. Dabei zog […]